Honorar

Das Honorar wird im Einzelfall je nach Schwierigkeit des Falles und dem Spezialgebiet vereinbart.

Wir rechnen in der Regel nach Aufwand ab. Unser Stundenansatz beträgt zwischen CHF 250 und CHF 500. In besonderen Fällen kann zusätzlich zum Honorar nach Aufwand ein Erfolgshonorar oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

In der Regel wird ein Kostenvorschuss verlangt.

Vorbehalten bleibt die Entschädigung nach dem Tarif für amtliche Mandate, die Vertretung im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege sowie die Deckung der Anwaltskosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Wir klären Sie diesbezüglich vorgängig gerne auf und prüfen deren Voraussetzungen.